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Referat über das Arbeitsamt

Hilfen des Arbeitsamtes zur Wiedereingliederung in das Berufsleben

Tim Gemkow, 1999 Vorwort

In der heutigen Zeit verlieren immer mehr Menschen ihre Arbeit. Viele andere finden nach ihrer Ausbildung keinen festen Arbeitsplatz. Die Zahl der Arbeitslosen steigt. Gerade da Arbeit aber mehr als nur eine Geldquelle ist, wie wir ja bereits besprochen haben, ist es sehr wichtig, diesen Arbeitslosen Möglichkeiten zu bieten, wieder in das Berufsleben zurückzukehren.

Das Arbeitsamt kann dabei auf verschiedene Weise helfen, denn die Arbeitsvermittlung ist neben der Berufsberatung seine Hauptaufgabe.

Berufsinformationszentrum (BIZ)

Das Berufsinformationszentrum (BIZ), daß sich hauptsächlich an junge Leute richtet, gehört eher zur Berufsberatung als zur Arbeitsvermittlung. Man kann sich dort aber auch über Umschulungsmaßnahmen beraten lassen, wenn man mit seiner bisherigen Ausbildung keine Arbeit findet, und es gibt auch die Möglichkeit, mit Hilfe eines BIZ-Computers nach einer geeigneten Arbeitsstelle zu suchen.

Dieser Computer kann aber natürlich nicht für die gesamten Arbeitslosen des Landkreises Celle ausreichen. Es gibt daher das ...

Stelleninformationssystem (SIS),

über das man auf alle den Arbeitsämtern in der gesamten Bundesrepublik bekanntgegebenen Arbeitsangebote zugreifen kann. Auf Wunsch kann die Suche auch auf das Land Niedersachsen oder auf die Umgebung von Celle beschränkt werden. Das SIS besteht aus gut einem Dutzend Computern, und darüber hinaus stehen dort zwei Telefone zur Verfügung, mit denen man sofort und kostenlos mit dem potentiellen neuen Arbeitgeber in Kontakt treten kann.

Finanzielle Förderungen

Über diese Vermittlungshilfen hinaus kann das Arbeitsamt eine Vielzahl verschiedener finanzieller Zuschüsse gewähren, um Arbeitslose bei der Stellensuche, Umschulung oder Fortbildung zu unterstützen.

Die wichtigsten Förderungen sind dabei:

Bewerbungskosten und Reisekosten:

Das Arbeitsamt kann jedem Arbeitslosen, der das Geld nicht selbst aufbringen kann, im Jahr bis zu 500 DM, die für Bewerbungsunterlagen ausgegeben wurden, erstatten. Außerdem können alle Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Beratungsgesprächen und ähnlichem vom Arbeitsamt übernommen werden.

Trainingsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld:

Unter dem Oberbegriff Trainingsmaßnahmen kann das Arbeitsamt eine berufliche Weiterbildung finanzieren. Unter diesen Begriff fällt aber auch die Überprüfung der beruflichen Leistung eines Arbeitslosen, die diesem bei weiteren Bewerbungen helfen kann, und das Erlernen von Techniken der Arbeitssuche. Auch diese Bereiche können vom Arbeitsamt finanziert werden.

Wenn der Arbeitlose zum Besuch einer derartigen Trainingsmaßnahme vorübergehend an einem anderen Ort wohnen muß, können auch die dadurch entstehenden Kosten als sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe übernommen werden. Behinderte können außerdem beim Besuch behindertenspezifischer Fortbildungen mit dem sogenannten Ausbildungsgeld zusätzlich gefördert werden.

Mobilitätshilfen:

Mit der Annahme einer neuen Arbeitsstelle können oft erst einmal Kosten verbunden sein, die für viele Arbeitslose ein Problem darstellen können. Das Arbeitsamt kann fünf Beihilfen bewilligen, um den Arbeitnehmer in der Übergangszeit zu entlasten, wenn seine Situation diese Förderungen notwendig macht:

Bis zur Zahlung des ersten Gehalts kann das Arbeitsamt einen Kredit in Höhe von 80% dieses Gehaltes als Übergangsbeihilfe bereitstellen.

Wenn der Beruf eine besondere Ausrüstung des Arbeitnehmers verlangt, können bis zu 500 DM Ausrüstungsbeihilfe gewährt werden.

Auch die Fahrkosten, die durch die Fahrt zum Arbeitsplatz entstehen, können als Fahrkostenbeihilfe für maximal sechs Monate übernommen werden.

Wenn der Arbeitnehmer zur Annahme seiner neuen Stelle umziehen muß, können die Umzugskosten als Umzugskostenbeihilfe vom Arbeitsamt finanziert werden. Bei Ehepaaren, bei denen durch einen solchen Umzug eine getrennte Haushaltsführung notwendig wird, können außerdem während der ersten sechs Monate bis zu 500 DM dadurch entstandene Kosten vom Arbeitsamt getragen werden, dies ist die Trennungskostenbeihilfe.

Überbrückungsgeld, Einstellungszuschuß bei Neugründungen, Eingliederungszuschüsse:

Auch das Gründen einer kleinen eigenen Firma kann ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein. Nach einer solchen Gründung kann aber einige Zeit vergehen, bis man mit der neuen Firma Gewinn macht, so daß man in der Zwischenzeit eventuell auf das Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes zurückgreifen muß: Für bis zu sechs Monate nach der Neugründung kann das Arbeitsamt Arbeitslosengeld oder �hilfe weiterbezahlen, um den Übergang zu erleichtern.

Wenn eine neu gegründete Firma mit maximal fünf Beschäftigten einen oder mehrere vorher Arbeitslose anstellt, kann das Arbeitsamt weiterhin für maximal sechs Monate bis zu 50% des Gehaltes der ehemaligen Arbeitslosen übernehmen, dies nennt man Einstellungszuschuß bei Neugründungen.

Beide Maßnahmen setzen allerdings voraus, daß ein Fachkundiger des betreffenden Gewerbes dem Arbeitsamt bestätigt, daß die neue Firma Aussichten auf ein dauerhaftes Bestehen hat.

Auch bereits länger bestehende Firmen, die ältere Langzeitarbeitslose oder andere schwer in das Berufsleben integrierbare Personen einstellen, können vom Arbeitsamt mit Eingliederungszuschüssen und Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose gefördert werden. Hierbei übernimmt das Arbeitsamt wieder einen Teil des Gehaltes der Betreffenden für einen bestimmten Zeitraum, Höhe und Dauer der Förderung können hier aber � je nach Umständen � deutlich schwanken.

Probebeschäftigung Behinderter, Arbeitshilfen für Behinderte

Gerade für Behinderte ist es oft besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie können daher nicht nur wie vorhin erklärt in ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, sondern es existieren noch zwei weitere Hilfsmaßnahmen:

Wenn ein Arbeitgeber bereit ist, einen Behinderten für drei Monate auf Probe zu beschäftigen, dann übernimmt das Arbeitsamt die gesamten in Zusammenhang mit dieser Probezeit entstehenden Kosten.

Auch viele behindertengerechte Ausrüstungsgegenstände � Arbeitshilfen für Behinderte � können vom Arbeitsamt bezahlt werden.

Die aktuelle Situation in Celle

Viele dieser Förderungen sind sogenannte Kannleistungen, die das Arbeitsamt nicht bewilligen muß. Ob sie genehmigt werden, hängt vielmehr von der aktuellen Finanzlage des betreffenden Arbeitsamtes ab. Von den erläuterten Hilfen sind nur die Förderungen der beruflichen Weiterbildung und die Hilfen zur Rehabilitiation Behinderter Pflichtmaßnahmen, auf die der Arbeitslose ein Recht hat. Alle anderen Maßnahmen können vom Arbeitsamt verweigert werden, wenn dessen finanzielle Situation solche Weigerungen sinnvoll erscheinen lässt.

Das Arbeitsamt Celle hat 1998 insgesamt ca. 66 Millionen DM für Eingliederungsmaßnahmen ausgegeben. Bei insgesamt ungefähr 34040 Arbeitslosen in diesem Zeitraum bedeutet dies, das pro Monat ungefähr 167 DM pro Arbeitslosem für Wiedereingliederungshilfen ausgegeben wurden.

Ein Vergleich mit vorherigen Jahren ist leider nicht möglich, da das Arbeitsamt Celle diese Daten erst ab 1998 der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In Zukunft werden solche informationen leichter zugänglich werden, da die Arbeitsämter seit 1998 durch das 3. Buch des Sozialgesetzbuches verpflichtet sind, jährlich eine Eingliederungsbilanz herauszugeben und zur Verfügung zu stellen.

Weitere Hilfsquellen

Nicht nur das Arbeitsamt kann bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben helfen. Ich möchte allerdings nur kurz auf andere Hilfen eingehen, um nicht zu sehr vom eigentlichen Thema des Referates abzuweichen.

Der Europäische Sozialfond (ESF)

Wenn ein Arbeisloser bereits mit einer Maßnahme des Arbeitsamtes gefördert wird, kann er unter bestimmten Umständen zusätzliche Hilfen vom europäischen Sozialfond beantragen. Dies trifft besonders bei bestimmten beruflichen Weiterbildungen (z.B. beim Erlernen vom Sprachkenntnissen) und für alleinerziehende Personen zu.

Das Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Zusätzlich zu den Beratungs- und Vermittlungshilfen des Arbeitsamtes kann man sich auf an den Vermittler (bzw. in Celle an die Vermittlerin) des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wenden, der über das Arbeitsamt erreicht werden kann.

Fazit und Anmerkungen

Es stehen viele verschiedene Möglichkeiten für Wiedereingliederungshilfen zur Verfügung, aber dennoch stehen nicht nur Geldprobleme des Arbeitsamtes einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik entgegen. Im Laufe der Recherchen für mein Referat habe ich deutlich bemerken können, daß das Arbeitsamt sich noch im Wandel von einem überbürokratisierten Verwaltungsapparat zu einer modernen und effizienten Hilfe für Arbeitslose befindet. Ein Beispiel dafür ist, daß die Arbeitsämter erst seit 1998 die Verwendung ihrer Gelder offenlegen müssen, ein anderes ist, daß das Amt selbst an den Tagen der längsten Öffnungszeiten nur bis 15.30 Uhr offenhat, was für Arbeitende und auch für Schüler, die sich dort informieren wollen, natürlich sehr unpraktisch ist. Die vielen verschiedenen Bedingungen für die finanziellen Förderungen wirken sicherlich abschreckend auf viele Arbeitslose. Auf der anderen Seite zeigen moderne Anlagen wie BIZ und SIS, daß das Arbeitsamt sich auf dem richtigen Weg zu einer modernen und effektiven Hilfe zur Wiedereingliederung befindet.

Quellennachweis:

1. Mündliche Informationen des Arbeitsamtes Celle
2. was? wieviel? wer? � Finanzielle Hilfen des Arbeitsamtes auf einen Blick, Bundesanstalt für Arbeit, Januar 1999
3. Sonderheft 10/99 � Eingliederungsbilanz für 1998, Arbeitsamt Celle, Oktober 1999