Corona-Info

Neue "Absonderungsverordnung"

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

alle die Krankheitssymptome haben oder positiv getestet sind, dürfen nicht zur Schule kommen. Aber auch in anderen Fällen kann man verpflichtet werden, zu Hause zu bleiben. Wann das der Fall ist, regelt die "Absonderungsverordnung" des Landes:

  1. Wann müssen Personen in die Absonderung (Quarantäne oder Isolation)?
  2. Was gilt konkret für Kontaktpersonen?
  3. Wann endet die Pflicht zur Absonderung?

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Peter Tilly